Hallo zusammen,
hallo liebe Rechtspfleger/innen
Ich hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen:
Wir haben PKH beantragt und nun auch endlich mal eine Festsetzung unserer bisher entstandenen und schon vor einem Jahr angemeldeten Gebühren erhalten.
Nun steht eine BRAGO-GG ist entstanden und wurde auch angegeben, das Verfahren wird nach RVG abgerechnet.
Nun steht in der Festsetzung:
"Nach Vorbem. 3 Abs. 4 RVG wird die Geschäftsgebühr zur Hälfte - höchstens zu 0,75 - auf die nachfolgende Verfahrensgebühr nach VV Nr. 3100 RVG angerechnet.
Vorgerichtlich wurde eine 10/10 Geschäftsgebühr abgerechnet und gezahlt.
Eine 10/10 PKH-Gebühr beträgt 391,00 €. 5/10 hiervon, somit 195,50 € sind somit von der 1,3 Verfahrensgebühr in Abzug zu bringen, so dass vorschussweise festzusetzen ist die restliche Verfahrensgebühr mit 312,80 €, die Auslagenpauschale hierzu sowie die Umsatzsteuer."
Ist das denn so richtig?
Ich bin hier etwas verwirrt. Andererseits hätte doch m.E. die ganze GG angerechnet werden müssen (also die 391,00 €).
Kann mir hier jemand Licht ins Dunkel bringen?
Das wär klasse.
Schon mal und einen stressfreien Arbeitstag