PKH-Vorschuss / Anrechnung BRAGO-GG

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marcia

#1

19.05.2009, 08:15

Hallo zusammen,
hallo liebe Rechtspfleger/innen :-)

Ich hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen:

Wir haben PKH beantragt und nun auch endlich mal eine Festsetzung unserer bisher entstandenen und schon vor einem Jahr angemeldeten Gebühren erhalten.
Nun steht eine BRAGO-GG ist entstanden und wurde auch angegeben, das Verfahren wird nach RVG abgerechnet.

Nun steht in der Festsetzung:

"Nach Vorbem. 3 Abs. 4 RVG wird die Geschäftsgebühr zur Hälfte - höchstens zu 0,75 - auf die nachfolgende Verfahrensgebühr nach VV Nr. 3100 RVG angerechnet.
Vorgerichtlich wurde eine 10/10 Geschäftsgebühr abgerechnet und gezahlt.
Eine 10/10 PKH-Gebühr beträgt 391,00 €. 5/10 hiervon, somit 195,50 € sind somit von der 1,3 Verfahrensgebühr in Abzug zu bringen, so dass vorschussweise festzusetzen ist die restliche Verfahrensgebühr mit 312,80 €, die Auslagenpauschale hierzu sowie die Umsatzsteuer."

Ist das denn so richtig?
Ich bin hier etwas verwirrt. Andererseits hätte doch m.E. die ganze GG angerechnet werden müssen (also die 391,00 €).

Kann mir hier jemand Licht ins Dunkel bringen?
Das wär klasse.

Schon mal :thx und einen stressfreien Arbeitstag :-)
marcia

#2

19.05.2009, 11:07

Mal ganz vorsichtig :schieb
gkutes

#3

19.05.2009, 11:23

mE hätte auch die komplette GG angerechnet werde müssen.
aber warum drüber streiten? ist doch gut für dich???
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