Beweissicherung (ohne PKH) und Klageverfahren (mit PKH)

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Nicole72
Forenfachkraft
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#1

14.05.2009, 15:26

Hallo zusammen,

wir haben das Beweissicherungsverfahren für Mandanten geführt (ohne PKH) und danach das streitige Verfahren (hierfür hat Mdt. PKH bekommen).

Wenn ich jetzt die PKH-Abrechnung für das streitige Verfahren mache, muss ich dann die 1,3 Verfahrensgebühr aus dem Beweissicherungsverfahren anrechnen?

Gruß
Nicole
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