Hallo zusammen,
wir haben das Beweissicherungsverfahren für Mandanten geführt (ohne PKH) und danach das streitige Verfahren (hierfür hat Mdt. PKH bekommen).
Wenn ich jetzt die PKH-Abrechnung für das streitige Verfahren mache, muss ich dann die 1,3 Verfahrensgebühr aus dem Beweissicherungsverfahren anrechnen?
Gruß
Nicole