Wir haben folgenden Sachverhalt
1. RA A hat Klage eingereicht über 4000 €
2. vor Mitteilung des GT haben wir PKH für den Mandanten beantragt
3. dann haben wir einen zweiten RA B mit der Wahrnehmung des Termins in Untervollmacht beauftragt
4. Termin fand statt - lt. Protokoll ist RA B jetzt Prozessbevollmächtigter und wir RA A Korrespondenzanwalt
5. ein Vergleich wurde geschlossen
6. Kosten des Rechtsstreit trägt die Gegenseite, die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben
7. unserem Mandanten wurde PKH bewilligt ohne Zahlungsbestimmung mit Wirkung von Tag x (vor GT) , RA A als Korrespondenzanwalt und RA B als Prozessbevollmächtigte wurden jeweils beigeordnet
Wie mache ich denn nur die Abrechnung??????????????? Bin total verwirrt