Hallo ich hab hier eine ältere Akte gefunden, die eigentlich ins Archiv sollte.
Bei der Aktenablage ist mir aufgefallen, dass die noch nicht abgerechnet wurde, trotz bewilligter Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe.
Also die Beratungshilfe denke ich können wir uns abschminken, da der Berechtigungsschein aus dem Jahre 2004 ist und somit verjährt sein dürfte. (Tätigkeit auch nur im Jahre 2004)
Bei der Prozesskostenhilfe bin ich grad am grübeln - kurz zum Sachverhalt:
April 2004 Klage erhoben + PKH beantragt
Januar 2006 Teil-Anerkenntnisurteil (Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten
März 2006 PKH-Beschluss erhalten, dass ab Antragstellung Prozesskostenhilfe bewiligt wird.
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Danach wurde die Akte einfach weggelegt, ohne abzurechnen!
Jetzt hab ich eigentlich 2 Fragen:
1. Kann ich die Prozesskostenhilfe noch abrechnen oder ist bereits die Verjährung eingetreten?
2. es gibt ja eigentlich noch kein Schlussurteil - ist mir grad beim schreiben aufgefallen - muss da evtl. noch i-was gemacht werden? Sache hat sich eigentlich für Mandant erledigt u. ich denke mit einem endgültigen Endurteil würde dieser höchstens jetzt noch die Kosten des Verfahrens aufgebrumt erhalten!
PKH-Gebühren verjährt? HILFE!
- Supersabsy
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Der Auftrag scheint 2006 abgeschlossen worden zu sein. Damit beginnt die Verjährungsfrist am 01.01.2007 und läuft noch bis 31.12.2009. Du hast also gute Chancen, das Geld noch "reinzuholen".
Im Übrigen würde ich den Antrag immer stellen, den Verjährungseinwand hat die Staatskasse zu erheben. Selbst wenn du weißt, dass der Anspruch verjährt ist - wie in deinem Falle aber ganz sicher nicht - musst du nicht auf den Anspruch verzichten.
Im Übrigen würde ich den Antrag immer stellen, den Verjährungseinwand hat die Staatskasse zu erheben. Selbst wenn du weißt, dass der Anspruch verjährt ist - wie in deinem Falle aber ganz sicher nicht - musst du nicht auf den Anspruch verzichten.