Schonvermögen PKH

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
Benutzeravatar
Inge M.
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 27.03.2009, 11:36
Wohnort: Stolberg

#1

14.04.2009, 11:36

Hallo,

ich habe eine Frage zur Prozesskostenhilfe. Kann mir vielleicht jemand sagen, wie hoch das Schonvermögen bei der Beantragung von PKH ist?

Vielen Dank im voraus.

Grüße Inge M.
Micsi11
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 434
Registriert: 10.11.2008, 17:22
Wohnort: zwischen Stuttgart und Ulm

#2

14.04.2009, 18:05

Hallo,

soviel ich weiß, werden kleinere Beträge bis EUR 2.500,00 als Schonvermögen nicht berücksichtigt. Evtl. gibt es hier halt aber dann PKH mit Ratenzahlung.

Aber bin da nicht mehr ganz auf dem neuesten Stand.
Gofi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 686
Registriert: 04.09.2006, 22:24
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

14.04.2009, 21:11

Steht doch bei den Ausfüllhinweisen des PKH-Formulares unter Punkt G.

Gruß
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Benutzeravatar
Inge M.
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 27.03.2009, 11:36
Wohnort: Stolberg

#4

15.04.2009, 08:59

Oh, tatsächlich - peinlich. Vielen Dank.
[color=#000000]Die ewige Grundlage alles Rechts ist die Gleichheit.[/color]
Antworten