nun bin ich so kurz dabei und muss doch gleich mal eure Hilfe in Anspruch nehmen!!
Folgender Fall:
Wir (Kläger) haben den Prozess insoweit verloren, als dass wir die Kosten des Rechtsstreits in Höhe von 80 % zu tragen haben.
Die Gegenseite (Beklagte) muss also 20 % der Kosten tragen. Der Gegenseite wurde ferner Prozesskostenhilfe bewilligt!
Nunmehr wurden Kostenausgleichsanträge gestellt. Der Kostenausgleichsantrag der Beklagten sieht folgendermaßnahmen aus:
1,3
1,2
Kostenpauschale
MwSt
Gesamtbetrag X
./. bereits von d. Staatskasse erstatteter Y
Restbetrag (zur Verquotelung) Z.
Wie verhält es sich jetzt mit dem Betrag, den die Staatskasse bereits erstattet hat? Kann die Staatskasse nunmehr auch von uns die 80 % dieses Betrages verlangen? Denn wir müssen ja im Grunde auch diese in Höhe von 80 % tragen.
Ob die Bekalgte hinsichtlich der Prozesskostenhilfe Raten zahlen muss, kann ich leider nicht sagen.
Eine schnelle Lösung dieses Problems wäre echt super
![Dankeschön-Smiley :dankeschoen](./images/smilies/dankeschoen.gif)
eure mausi