In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
-
TinaR
#1
13.01.2012, 10:43
Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal wieder eine kleine Frage: Wir würden gern aufgrund einiger unüberbrückbarer Differenzen ein Mandat niederlegen. In der Sache sind wir gerichtlich im PKH-Verfahren. PKH wurde noch nicht bewilligt. Jetzt meine Frage: Wie läuft das mit der PKH, wenn wir das Mandat niederlegen? Bekommt die dann der neue Anwalt (wenn er sich einen nimmt)? Wenn wir keine PKH bekommen, bleiben wir auf jeden Fall auf unseren Kosten sitzen, da der Mandant keinen Cent Geld oder sonstige Besitztümer hat.
Vielen Dank schon mal für Antworten.
Liebe Grüße und schon mal ein schönes Wochenende

.
-
Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14931
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
#2
13.01.2012, 12:17
Wenn Ihr jetzt niederlegt, könnt Ihr nicht mehr beigeordnet werden. Deshalb könnt Ihr auch keinen PKH-Anspruch erwerben. Alles was bis jetzt passiert ist, läuft unter 3335. Wenn Ihr die bisher noch nicht beim Mandanten abgerechnet habt, dann wird das jetzt auch nix mehr werden. Pech gehabt.
-
Rpfl_Andreas
- Prozesskostenhilfsbeamter
-
Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 75
- Registriert: 28.01.2010, 23:01
- Beruf: Rüpfel
- Wohnort: bei Berlin
#3
13.01.2012, 12:46
dto....

Wenn ihr erstmal beigeordnet seid könnt Ihr auch nicht mehr so einfach niederlegen. Da bleibt nur der Antrag die Beiordnung aufzuheben (48 II BRAO).
-
Muschel
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1230
- Registriert: 01.06.2011, 11:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
#4
27.08.2026, 11:17
Wir haben für eine Mandantin Scheidungsantrag eingereicht und VKH Antrag gestellt. Das Gericht hat bisher über den VKH Antrag noch nicht entschieden. Da der Mandantin die Anschrift des Ehemannes (ist nach Russland gegangen) nicht bekannt ist, haben wir öffentliche Zustellung beantragt. Die Bemühungen der Mandantin waren dafür nicht ausreichend so dass die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung nicht ausgereicht haben. Da die Mandantin nicht mitgewirkt hat und der Kontakt sich schwierig gestaltete, haben wir das Mandat beendet und dem Gericht angezeigt. VKH war ja ohnehin noch nicht bewilligt.
Nun schreibt das Gericht uns, wir können nicht einfach ohne wichtigen Grund das Mandatsverhältnis niederlegen sondern müssten einen Antrag auf Aufhebung der Beiordnung bei Gericht stellen. Wie seht ihr das?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) 
-
Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14931
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
#5
27.08.2026, 11:52
Ist nun beigeordnet oder nicht? Dein Sachverhalt ist da nicht eindeutig, Du schreibst VKH ist noch nicht bewilligt. Ohne VKH gibt es keine Beiordnung.
Wenn schon beigeordnet wurde, könnt Ihr nicht ohne weiteres niederlegen. Wenn nicht, dann schon.
-
Muschel
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1230
- Registriert: 01.06.2011, 11:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
#6
27.08.2026, 12:12
Es ist nicht beigeordnet worden, wir haben zumindest keinen Beschluss bekommen. Nach unserem Antrag auf öffentliche Zustellung kam vom Gericht die Mitteilung, dass die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung nicht genügen. Mehr haben wir nicht bekommen.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) 
-
Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14931
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
#7
27.08.2026, 13:51
Na dann schreibst Du das denn Gericht. Ich sehe das Problem nicht? "Hier liegt kein entsprechender Beschluss vor".