Hallo Alle,
wir sind Kläger und haben zwei Gegner. Wir haben PKH bewilligt bekommen. Urteil: die GK und außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Beklagte zu 1 und der Kläger jeweils 1/2. die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt dieser selbst. die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu2) trägt der Kläger. Ich weißt nicht, ob ich KfA nach 126 oder nach 106 machen soll. Könnt Ihr mir helfen? lieben Dank. LG Manu
KFA im PKH-Verfahren - Kostenhälftig
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Manuela_K_0102
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Ich würde die PKH abrechnen. Dann musst Du mal ausrechnen, ob bei Geltendmachung der Regelgebühren bei einem 1/2-Anteil, den der Beklagte zu 1) zu zahlen hätte, überhaupt nach Abzug der bereits erhaltenen PKH eine Differenz zu Euren Gunsten übrig bleiben würde. Wenn ja, würde ich den Antrag nach § 126 ZPO stellen. Wenn nein, dann nach § 106 ZPO.


