Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine grundsätzliche Frage, wo ich mir unsicher bin und grad auf dem Schlauch steh. Der Gegnerin wurde PKH bewilligt, es erging Endurteil mit Kostenquotelung 15 % Gegnerin, 85 % unser Mandant. Mir liegt jetzt der KFA der Gegenseite vor, wonach diese ganz normal nach § 106 die Festsetzung beantragt. Ich weiß ja jetzt nicht, ob sich die Gegenseite nicht Gebühren auch über die bewilligte PKH geholt hat. Müsste das dann im gg. KFA angegeben sein? Oder berücksichtigt das der Rechtspfleger im KFB dann von sich aus?
Vielen Dank schon mal für Eure Antwort!
Gegner PKH-Bewilligung, Kostenquotelung, KFA Gg. über volle Gebühren
- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Beides. Sie ist verpflichtet es anzugeben, und der RPfl guckt selbst drauf.



