Aufhebung VKH und Folgen

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schachterlteufel
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#1

02.04.2026, 09:04

Hallo ans Forum,

ich habe es aktuell zum ersten mal, dass eine ratenlose VKH vollständig aufgehoben wird und nicht unerhelbliche Raten festgelegt werden können, da sich die Einkommensverhältnisse der Berechtigten sowohl durch berufliche Entwicklung als auch durch die erstrittenen Unterhaltszahlungen so wesentlich verändert haben.

Ein Satz in der Ankündigung verwirrt mich allerdings - vielleicht kann mir jemand erklären, was er bedeutet...

"Hinsichtlich der Vergütungsabrechnung seitens der Antragstellervertreterin wird ausgeführt,
dass hier eine Anrechnung i.S.d. § 15a RVG angezeigt ist, insoweit würde sich die o.g. Kostenschuld verringern."

Welche Gebühr soll angerechnet werden?
Es wurden für jedes Verfahren (Scheidung und nachehelicher Unterhalt sowie TU) nur die Verfahrensgebühren abgerechnet.

Vorgerichtliche Gebühren wurden nicht in Rechnung gestellt....


Herzlichen Dank und viele Grüße
Schachterlteufel
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paralegal6
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#2

02.04.2026, 09:25

da steht ja "würde" also wenn nichts nach 2300 abgerechnet wurde ist auch nichts anzurechnen mMn. Da sie ja aber anscheinend ausreichend Einkommen hat kann sie ja auch zahlen, ist halt unüblich außergerichtlich umsonst zu arbeiten. Falls es Beratungshilfe gab wäre das ja anzugeben
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schachterlteufel
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#3

02.04.2026, 10:30

Danke für die prompte Antwort!

Dann schau ich nochmal genau nach, wie das gelaufen ist, bevor ich dem Rechtspfleger antworte...
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