PKH im laufenden Verfahren beantragen

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Inara
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#1

26.01.2026, 08:39

Guten Morgen!

Nur eine kurze Frage, ob das so stimmt.
Ich kann PKH noch im laufenden Verfahren beantragen, aber kann dann quasi nur noch die TG darüber abrechnen, richtig?

Danke im Voraus.

LG
legalspecialist
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#2

26.01.2026, 08:44

Nein, die VG entsteht dennoch. Die außergerichtliche GB wird infolgedessen angerechnet.
Gruß
Oli


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#3

26.01.2026, 08:48

Ist es nicht so, dass nur die Gebühren, die nach Antragstellung entstehen gedeckt sind - somit quasi dann nur die TG, weil Klageerwiderung ist schon eingereicht?
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#4

26.01.2026, 08:49

Die VG ist eine Verlaufsgebühr, die entsteht immer wieder bzw immer weiter.
Inara
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#5

26.01.2026, 08:54

ok ja, danke für den HInweis.
Dann kann ich mit der Dublik die PKH miteinreichen, die VG, TG und vermutlich dann auch (so wie es sich abzeichnet), die EG abrechnen. Danke
legalspecialist
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#6

26.01.2026, 08:57

Oder du rechnest nach Abschluss des Verfahrens komplett ab ;)
Gruß
Oli


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#7

26.01.2026, 09:02

gibt es denn irgend etwas zu beachten bei dem PKH Antrag im laufenden Verfahren oder einfach ganz normal: Formular ausfüllen lassen, Belege dazu, Antrag stellen?
legalspecialist
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#8

26.01.2026, 09:04

Inara hat geschrieben:
26.01.2026, 09:02
...einfach ganz normal: Formular ausfüllen lassen, Belege dazu, Antrag stellen?
Bild
Gruß
Oli


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#9

26.01.2026, 09:05

danke für die schnelle HIlfe.. wünsche eine schöne Woche!
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