Hallo ans Forum,
seit längerem vertrete ich eine Mandantin in VKH zum Trennungsunterhalt - mit dem entsprechenden Aufwand.
Nun steht das Verfahren kurz vor dem Abschluss und es sieht so aus, dass der Beschluss zu 100% zugunsten meiner Mandantin ausfällt.
Mir stellt sich nun die Frage, was ich hinsichtlich der gerichtlichen Kostenregelung beachten muss, um die Gebühren unabhängig von der VKH abrechnen zu können.
Ist es in so einem Fall überhaupt möglich, gegenüber dem Antragsgegner die RVG-Kosten geltend zu machen?
Herzlichen Dank und liebe Grüße
Schachterlteufel
Abrechnung VKH,
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schachterlteufel
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schachterlteufel
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bisher gibt es noch keine - ich wollte vorab schon fragen, worauf ich achten muss...
- Laska
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Sofern die Gegenseite nicht auch VKH hat und nicht jede Partei ihre Kosten selbst zu tragen hat, kannst du ganz normal angefallene Gebühren abrechnen... meine Meinung. 
Liebe Grüße


- Adora Belle
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VKH gegenüber der Staatskasse abrechnen, Differenz nach §126 ZPO zu Deinen Gunsten gegen den Gegner festsetzen lassen.
Falls Ihr Euch vergleicht, keine Kostenübernahme für die Mandantin erklären, sondern Kostenentscheidung dem Gericht überlassen, oder entsprechend gerichtlichem Vorschlag (wegen Entscheidungsschulder vs. Übernahmeschuldner)
Falls Ihr Euch vergleicht, keine Kostenübernahme für die Mandantin erklären, sondern Kostenentscheidung dem Gericht überlassen, oder entsprechend gerichtlichem Vorschlag (wegen Entscheidungsschulder vs. Übernahmeschuldner)
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schachterlteufel
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Danke 


