Guten Morgen,
in einem Unterhaltsverfahren haben wir 2 Kinder (diese vertreten durch die Mutter) vertreten und Kindesunterhalt vergleichsweise erstritten. Die Kinder hatten VKH bewilligt bekommen.
Das Gericht hat nun - trotz Vergleich - dem Kindsvater alle Kosten auferlegt.
Was macht nun aus unserer Sicht mehr Sinn - erst VKH Abrechnung für beide Kinder vornehmen oder erst einen KFA beantragen; der Vater fährt finanziell auf Rille und wird die 3000€ Gebühren kaum tragen können.
Viele Grüße
VKH Abrechnung oder KFA
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Lucy Planlos
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Wer nicht will, will nicht!
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legalspecialist
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Wenn Geld fließen soll, dann VKH. 
Gruß
Oli
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Lucy Planlos
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Hey,
ob da ein Rechtspfleger / die Staatskasse mitmacht? Es besteht ja die Option KFA / KFB etc. - wobei man da aber das Inso-risiko des Gegners trägt.
ob da ein Rechtspfleger / die Staatskasse mitmacht? Es besteht ja die Option KFA / KFB etc. - wobei man da aber das Inso-risiko des Gegners trägt.
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- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Das kann sich die Staatskasse nicht aussuchen. Aufgrund der Beiordnung besteht ein Vergütungsanspruch. Und wenn ich sehe dass Ihr 3.000 EUR Gebühren habt, dann kriegt Ihr doch aus der Staatskasse sowieso nur einen Bruchteil davon.


