Hallöchen in die Runde,
ich habe sowohl einen Beratungshilfeschein, wie auch einen PKH Bewilligungsbeschluss.
Es gibt ein Urteil, in dem die Gegenseite verurteilt wird die außergerichtlichen Gebühren zu zahlen, sowie die Kosten des gerichtlichen Verfahrens.
ZV Maßnahmen blieben erfolglos.
Kann ich nun gegenüber der Staatskasse die Gebühren geltend machen ? Also BerH, außerg., gerichtl ?
Gruß Ivonne
Kann ich PKH trotz Festsetzung abrechnen?
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Der eine wichtige Rat steht nicht im Link: Gegen Rückgabe des noch nicht erstatteten KFA kann der PKH-Anwalt auch jetzt noch seine PKH-Vergütung aus der Staatskasse beantragen.


