In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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SSchall
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#1
26.06.2025, 10:33
Hallo zusammen!
Wir haben 2023 für eine Mandantin einen Scheidungsantrag mit VKH gestellt. Da einzusetzendes Einkommen verblieb wurde die VKH abgelehnt und es ist eine GK-Rechnung eingegangen. Die Mandantin konnte diese aber nicht zahlen, so dass nichts weiter unternommen wurde. Jetzt ist die Mandantin wieder zu uns gekommen, weil sie ab Juli Bürgergeld erhält, so dass nun VKH zu bewilligen wäre. Müssen wir dann einen komplett neuen Antrag einreichen oder können wir in der alten Sache etwas beantragen, damit die wieder aufgenommen wird, aber eben mit VKH?

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Adora Belle
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#2
26.06.2025, 11:09
Ich würde zum alten Aktenzeichen neue VKH-Unterlagen einreichen und einen neuen VKH-Antrag stellen. Bleibt abzuwarten was das Gericht daraus macht.
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paralegal6
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#3
26.06.2025, 14:32
VKH gilt aber nicht rückwirkend. Wenn es damals einzusetzendes Einkommen gab hätte sie doch damals zahlen können. Wenn die Berechnung falsch war hätte man RM gegen Ablehnung machen müssen
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Adora Belle
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#4
26.06.2025, 14:39
Muss ja nicht rückwirkend gelten, es ist doch noch nix passiert. Die Akte wurde einfach weggelegt, weil keine GK eingezahlt wurden. Wenn man jetzt GK einzahlt, geht es weiter, dann wird der alte Antrag zugestellt. Parallel müsste es mE genauso laufen, wenn man jetzt mit aktuellen Unterlagen nochmal VKH-Antrag stellt. Ich würds jedenfalls versuchen. Das schlimmste was passieren kann ist doch dass das Gericht einen neuen Hauptsacheantrag verlangt.
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#5
26.06.2025, 15:11
Für den Anwalt wäre es allerdings schöner, jetzt neu beauftragt zu sein, immerhin hat sich auch die VKH-Vergütung erhöht am 1. Juni.