PKH Bestellung auf den Namen der Kanzlei, nicht einzeln

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#1

23.05.2025, 09:34

Hallo Ihr Lieben,
noch eine Frage wegen PKH:
ich stelle meine Anträge - neuerdings - auf die Kanzlei xy; nicht mehr auf den einzelnen Namen des Anwalts.
Und dennoch wird immer nur ein bestimmter RA beigeordnet; immer der, der unterzeichnet hat.

Laut BGH kann im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe der bedürftigen Partei eine Rechtsanwaltssozietät beigeordnet
werden.

Laut Beschluss BGH = geht das; aber die Gerichte beiordnen das nicht. ?

https://www.rws-verlag.de/aktuell/wirts ... lfe-15376/

Ist das überholt? Ist das gar nicht möglich?
legalspecialist
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#2

27.05.2025, 21:10

Wenn ihr als Sozietät die Beiordnung beantragt, dass Gericht anderslautend entscheidet, so kann man hiergegen vorgehen. Jedoch wäre zu prüfen, wie Eure Vollmachten aufgestellt sind. Wenn dort steht: "...beauftrage RA/in...", dann hat das Gericht an diese zu orientieren. Wenn in der VM aufgeführt wird: "...die Kanzlei xy", ohne direkte namentliche Aufführung eines einzelnen RA, dann ist auch nach stRspr die Kanzlei als Ganzes beizuordnen, oder in Eurem Fall, die Sozietät. Handhaben wir seit vielen Jahren bereits so.
Gruß
Oli

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#3

28.05.2025, 10:38

oh, ganz lieben Dank!!!!
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#4

28.05.2025, 10:40

Eine Frage hätte ich noch Oli = Wie kann ich gegen vorgehen? Welche Entscheidungen/Beschlüsse könnte ich "vorlegen" ?
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Adora Belle
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#5

28.05.2025, 11:37

Du musst nichts vorlegen. Wenn Ihr korrekt beantragt habt, kannst Du erstmal um Berichtigung bitten. Förmlich werden musst Du erst, wenn das Gericht die Korrektur/Klarstellung ablehnt.
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#6

28.05.2025, 12:35

🌻
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