Anordnung Ratenzahlungen PKH nach Eröffnung InsO

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LuisaJL
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#1

09.05.2025, 10:50

Hallo,

wir vertreten einen Mandanten, der seit 2024 ein anhängiges Insolvenzverfahren hat, in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit.

Für das Verfahren haben wir Prozesskostenhilfe beantragt. Nun kam der Bewilligungsbeschluss mit monatlichen Ratenzahlungen.

Dürfen während einer laufenden Privatinsolvenz PKH-Raten angeordnet werden? Ich habe bereits im Internet recherchiert, aber bislang nur Rechtsprechungen gefunden, wenn die Raten vor Insolvenzeröffnung angeordnet worden sind.

Liebe Grüße
:wink1
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paralegal6
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#2

09.05.2025, 11:35

Er muss ja eigentlich sein komplettes Einkommen was über dem Selbstbehalt liegt an den Verwalter abtreten. Wüsste nicht wo da Platz ist für Raten. Weiss das Gericht von der InsO?
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LuisaJL
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#3

09.05.2025, 11:43

Ja, wurde im PKH-Antrag abgegeben. Laut der Berechnung des Gerichts ergibt sich einzusetzendes Einkommen, sodass Ratenzahlungen festgesetzt worden sind.

An den Insolvenzverwalter wird jedoch derzeit kein pfändbares Einkommen abgeführt, da dieser auf Basis der aktuellen Verhältnisse keine pfändbaren Beträge ermitteln konnte.
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#4

09.05.2025, 13:22

Habt ihr die Berechnung zur Rate vom Gericht nachgerechnet oder parallel selber einmal durchgerechnet? Kann man im Internet machen. Kann durchaus sein, dass der SB im InsV höher ist als der vom Gericht oder dass das Gericht gewisse Ausgaben als nicht abzugsfähig ansieht. InsO ist SB diese 1491 meine ich zurzeit und PKH richtet sich nach SGB
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LuisaJL
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#5

09.05.2025, 14:01

Danke, das schaue ich mir mal an.
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