PKH Vergütung mit Wahlanwaltsgebühren

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Muschel
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#1

12.03.2025, 12:10

Weiß jemand wie ich die Wahlanwaltsgebühren gleich mit in der VKH Abrechnung aufnehmen kann?
Normalerweise wurde ich am Ende immer gefragt, ob die mit aufgenommen werden sollen. Das passiert jetzt nicht mehr. :kopfkratz

Ich würde sie aber schon gerne mit aufnehmen, da die Mandantin hohe Ratenzahlungen leisten muss.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Muschel
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#2

12.03.2025, 12:25

Oh, vergesst die Frage, ist ja kein Unterschied zwischen PKH und Wahlanwalt. Streitwert ist nur 4.000,00 € :-)
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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