Beschluss statt Berechtigungsschein

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Muschel
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#1

27.01.2025, 12:04

Von einer Mandantin wurde zunächst Beratungshilfe abgelehnt, sie hat dann Beschwerde eingelegt und uns nun den Beschluss des AG zugesandt, dass Beratungshilfe gewährt wird.
Reicht dieser Beschluss zur Abrechnung? Im Abrechnungsschreiben steht ja immer "Original des Berechtigungsscheins liegt vor" oder "Berechtigungsschein ist beigefügt.....".
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Adora Belle
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#2

27.01.2025, 12:15

Ja reicht.
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Muschel
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#3

27.01.2025, 12:18

Danke für die schnelle Antwort :-)
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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