Hallo Ihr da draußen.
Ich habe eine Akte auf dem Tisch, wo meine Vorgängerin in einer Unterhaltssache 2 x nachträgliche Beratungshilfe abgerechnet hat.
Einmal wegen Auskunftsansprüche
und einmal wegen Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs.
Das Gericht gewährt 1 x Beratungshilfe und sagt, daß es sich dabei um eine Angelegenheit handelt.
Ich sehe das genauso.
Meine Vorgängerin meinte aber, in der Vergangenheit schon mal so einen Fall gehabt zu haben und im Wege der Erinnerung wurde dann 2 x Beratungshilfe gewährt. Sie kann sich aber an die Sache nicht mehr erinnern.
Jetzt soll ich die Erinnerung in diesem Fall machen. Aber ich bin der Meinung, dass der Rechtspfleger Recht hat, also nur eine Angelegenheit. Im Netz werde ich nicht fündig.
Hat jemand eine Idee???
Grüße
Beratungshilfe Unterhalt
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Ich halte das auch für eine Angelegenheit.
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Das geht wenn es zB um Umgang und Unterhalt geht. Deine Konstellation ist ja quasi eine Stufenklage, erst Auskunft dann Unterhalt berechnen, conditio sine qua non, also ohne Auskunft kannst ja nicht rechnen (ich und erklären, läuft nicht so)