Hallo ans Forum,
ich habe mal eine Frage:
wenn ich eine - gewillkürte - Folgesache in das Scheidungsverfahren einbringen will, muss ich ja die zwei-Wochen-Frist einhalten.
Dafür reicht es, wenn ich einen VKH-Antrag rechtzeitig stelle.
Jetzt meine Frage: was passiert, wenn - wider Erwarten - der VKH-Antrag abgelehnt wird?
Eigentlich müsste das Gericht dann mit der vorgesehenen 3-Wochen-Frist neu terminieren und ich könnte dann den Antrag auf nachehelichen immer noch fristgerecht stellen...
Ist das so richtig oder habe ich da einen Denkfehler?
Danke und viele Grüße
Andrea
VKH-Antrag für Folgesache Scheidung
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https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 41520.html da entnehme ich "bis zum Schluss der mV" hat man theoretisch Zeit den Antrag zu stellen, aber wie gesagt, FamR ist recht speziell
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Danke!
Ja, das stimmt 🫣
Die Entscheidung betrifft allerdings noch die alte Rechtslage, vor Einführung der zwei-Wochen-Frist …
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Ich suche einfach weiter
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Nochmals danke, dass du geschrieben hast
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