Gebühr 2500 VV RVG pro Mandant

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Liesel
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#1

17.09.2024, 16:28

Ich habe wenig mit Beratungshilfe zu tun, daher muss ich euch mal um eure Meinung fragen.

Beratungshilfe wurde bewilligt für Widerspruch gegen Bescheid Jobcenter. Bedarfsgemeinschaft mit 2 Mitgliedern. Fällt hierfür die Gebühr Nr. 2500 zweimal, da zwei Mandanten, an oder kann der Anwalt die Gebühr i.H.v. 15,00 Euro nur einmal verlangen?
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#2

17.09.2024, 17:20

Hallo Liesel,

hier die Informationen, die ich habe:
Vertritt der Anwalt in derselben Angelegenheit mehrere Rechtsuchende, so gilt für die Beratungshilfegebühr nicht etwa die Erhöhung nach Nr. 1008 VV. Vielmehr schuldet jeder Rechtsuchende die Beratungshilfegebühr gesondert (AnwK-RVG/N. Schneider, Nr. 2500 Rn 3).

Hoffe, das hilft weiter.
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Liesel
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#3

17.09.2024, 17:41

Habe gerade das hier gefunden:

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 89155.html

Also doch nur einmal?
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#4

18.09.2024, 09:07

Nein. Es gibt keine Erhöhungsgebühr, aber die 2500 fällt pro Mandant an.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 01350.html
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