Ich habe wenig mit Beratungshilfe zu tun, daher muss ich euch mal um eure Meinung fragen.
Beratungshilfe wurde bewilligt für Widerspruch gegen Bescheid Jobcenter. Bedarfsgemeinschaft mit 2 Mitgliedern. Fällt hierfür die Gebühr Nr. 2500 zweimal, da zwei Mandanten, an oder kann der Anwalt die Gebühr i.H.v. 15,00 Euro nur einmal verlangen?
Gebühr 2500 VV RVG pro Mandant
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Hallo Liesel,
hier die Informationen, die ich habe:
Vertritt der Anwalt in derselben Angelegenheit mehrere Rechtsuchende, so gilt für die Beratungshilfegebühr nicht etwa die Erhöhung nach Nr. 1008 VV. Vielmehr schuldet jeder Rechtsuchende die Beratungshilfegebühr gesondert (AnwK-RVG/N. Schneider, Nr. 2500 Rn 3).
Hoffe, das hilft weiter.
hier die Informationen, die ich habe:
Vertritt der Anwalt in derselben Angelegenheit mehrere Rechtsuchende, so gilt für die Beratungshilfegebühr nicht etwa die Erhöhung nach Nr. 1008 VV. Vielmehr schuldet jeder Rechtsuchende die Beratungshilfegebühr gesondert (AnwK-RVG/N. Schneider, Nr. 2500 Rn 3).
Hoffe, das hilft weiter.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Habe gerade das hier gefunden:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 89155.html
Also doch nur einmal?
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Also doch nur einmal?
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Nein. Es gibt keine Erhöhungsgebühr, aber die 2500 fällt pro Mandant an.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 01350.html
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