![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Folgender Sachverhalt:
Frau Meyer beantragt in einem Räumungsverfahren (sie ist Beklagte) selber PKH. Bewilligt wurde noch nicht.
Kurz vor dem anberaumten Termin beauftragt sie einen RA (der bis dahin nicht für sie tätig war) mit der Wahrnehmung des Termins
Der RA geht also zusammen mit der Mandantin zum Termin. Es wird ein Vergleich geschlossen.
Lt. dem Sitzungsprotokoll
"... wird der Beklagten für den nachstehenden Vergleich PKH bewilligt unter Beiordnung des RA. Die Parteien schließen sodann folgenden Vergleich: ..."
Frage dazu:
Welche Gebühren kann ich denn nun über die PKH abrechnen? Alle (VG, TG und EG) oder nur die EG, weil für den Vergleich beigeordnet wurde?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)