Hallo zusammen,
- wir vertreten die Kläger
- Beklagter bekommt PKH bewilligt
- Verfahren endet mit Vergleich, Beklagter hat die Kosten des Rechtsstreits zur tragen
Nun stellt sich meine Frage, ob ein KFA unsererseits eingereicht werden muss und der daraus ergehend KFB bei dem Beklagten angefordert werden muss? Die PKH deckt meiner Kenntnis nach nur die RA-Kosten des eigenen RA (des Beklagten) und nicht auch unsere.
Wenn der Beklagte PKH bewilligt bekommt, dann heißt es ja, dass er die Kosten aus geldtechnische Gründen nicht selbst tragen kann -> unsere Kosten kann er dementsprechend ja auch nicht bezahlen. Aus dem Titel ist ja 30 Jahre lang vollstreckbar allerdings würde ich gern wissen, ob wir gleich auch etwas einleiten können?
Ich danke euch schonmal für eure Hilfe...
Kostentragung Beklagter mit Bewilligung PKH
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3185
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 73229.html
Ja, PKH zahlt nur die eigenen Gebühren des Unterlegenen
Hat der Beklagte VAK abgegeben oder kennt der Kläger ihn persönlich und weiss von Geld?
Ja, PKH zahlt nur die eigenen Gebühren des Unterlegenen
Hat der Beklagte VAK abgegeben oder kennt der Kläger ihn persönlich und weiss von Geld?