PKH: Wovon der Lebensunterhalt bestritten wird

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Ophelia
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#1

20.03.2023, 18:55

Hallo zusammen,

mein Chef hat eine Klage beim Arbeitsgericht mit PKH-Antrag eingereicht. Ich sollte an die Erledigung erinnern, damit vor der Güteverhandlung klar ist, ob PKH gewährt wird. Der Mandant wurde entlassen und hat weder Anspruch auf Sozialhilfe noch auf Arbeitslosengeld. Er hat momentan also gar kein Einkommen und ist auf Job-Suche.

Das Gericht teilte mir dann heute folgendes mit:

"Eine Entscheidung über die PKH kann erst ergehen, wenn der Kläger darlegt und nachweist,
wovon er derzeit seinen Lebensunterhalt bestreitet."


Der Mandant hat mir heute telefonisch mitgeteilt, dass sein Bruder und auch Freunde Geld geliehen haben bzw. er z.B. auch Mietschulden gemacht hat, bis er eine neue Arbeit hat bzw. der Rechtsstreit erledigt ist. Ich weiß aber nicht, wie ich das dem ArbG erklären und nachweisen soll. Soll der MD aufgefordert werden die Angaben einer eidesstattlichen zu versichern? Muss in der e.V. dann alle Beträge und Personen im Einzelnen aufgeführt werden, denen er Geld schuldet bzw. die helfen? Oder reicht es aus, wenn man schreibt, dass gegenwertig der Bruder seine Kosten übernimmt und er diese zurückzahlt, wenn er eine neue Arbeit gefunden hat bzw. die mit der Klage geltend gemachte Zahlung erhält? Oder muss der Bruder eine entsprechende Erklärung abgeben?

Ich bin dankbar für jede Idee.

Viele Grüße
Feldhamster
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#2

20.03.2023, 20:43

Wir haben in der Vergangenheit immer eine eidesstattliche Erklärung des Antragstellers eingereicht und ergänzend schriftliche Erklärungen der Darlehensgeber etc.
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paralegal6
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#3

20.03.2023, 21:01

Er muss es glaubhaft machen. Eidesstattliche ist da nicht vorgeschrieben, aber muss halt mal erläutert werden wovon er lebt wenn es sich nicht aus dem Antrag ergibt
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Ophelia
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#4

22.03.2023, 09:58

Ich glaube, wenn man keinen anderen Nachweis hat, dann bleibt nur die eidesstattliche Versicherung, oder nicht? Der Mandant hat eben nichts, was er vorlegen könnte. Der Arbeitgeber hat ihn gekündigt und er hat weder Lohnabrechnungen noch einen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen. Er kann kein ALG I erhalten, weil er die Voraussetzungen nicht erfüllt und ALG II oder Sozialhilfe bekommt er wohl auch nicht, weil er nur mit einem Arbeitsvisum nach DE gekommen ist. Die Ausländerbehörde hat einen Arbeitgeberwechsel (noch) nicht zugestimmt. Wenn er arbeiten dürfte, dann hätte er sogar ein Angebot, wo er sofort anfangen könnte und dann hätten wir das Problem gar nicht :-(

Ich werde einfach alles so darstellen und der Mandant soll das alles eidesstattlich versichern. Dann soll mein Chef selbst entscheiden, ob er etwas anderes machen will.

Ich Danke Euch für Eure Hilfe!
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