Hallo an Alle,
wir haben unsere Mandantin außergerichtlich vertreten und eine Vorschussrechnung über GG und VG (natürlich mit Anrechnung) erteilt. Mandantin hat diese komplett gezahlt.
Dann wurde die Mandantin verklagt und wir haben PKH beantragt und auch erhalten. Letztendlich haben die Parteien sich verglichen. Im Vergleich steht: Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Antragsteller, die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Muss ich jetzt im Antrag als Vorschuss die Zahlung der Mandantschaft ohne die Zahlung auf die Geschäftsgebühr angeben? D. h. muss ich die Zahlung also quasi "stückeln" oder muss ich die komplette Zahlung angeben?
Kann jemand helfen?
Liebe Grüße
Zahlung auf GG erfolgt, im PKH-Antrag angeben?
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1871
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Die Geschäftsgebühr ist ja hälftig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen, sodass ich angeben würde, dass eine Geschäftsgebühr in Höhe von x entstanden ist, auf der ihr den Betrag x erhalten habt. Zudem rechnet ihr die Verfahrensgebühr y mit Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr x ab (ergibt Betrag z) und gebt an, dass ihr Betrag z erhalten habt.
- Rehlein39
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 596
- Registriert: 07.02.2007, 14:56
- Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Cottbus
Ja, aber ich habe doch nur PKH für das gerichtliche Verfahren, die Geschäftsgebühr hat doch dann im PKH-Antrag gar nichts zu suchen, oder?
Oh man, vielleicht hab ich auch einfach nur ein Brett vorm Kopf...
Oh man, vielleicht hab ich auch einfach nur ein Brett vorm Kopf...
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1871
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Auch im Antrag auf Festsetzung der PKH ist eine erhaltene Geschäftsgebühr anzugeben. Entsprechende Felder sind in dem Abrechnungsformular vorgegeben.