Guten Morgen,
ich stehe hier heute ziemlich auf dem Schlauch.
Folgendes:
Wir haben ein Scheidungsverfahren mit VKH abzurechnen. Soweit so gut, die Mandantin hat aber ganz am Anfang mal einen Vorschuss auf die Verfahrensgebühr 3100 gezahlt, danach wurde sie bedürftig und hat VKH bekommen.
Wo und wie gebe ich denn nun beim KFA VKH in RA Micro diesen Vorschuss auf die Verfahrensgebühr an? Geschäftsgebühr wäre kein Problem. Ich will hier auch nichts falsch machen jetzt.
Sie hat auch eine Gerichtskostenvorschuss gezahlt, den würde ich ihr aber einfach wieder auszahlen oder?
Fragen über Fragen, vielleicht kennt das hier ja jemand
RA Micro, VKH (Mandant hat Vorschuss gezahlt)
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Richtig, bei der Abrechnung einfach "Zahlungen Auftraggeber" die geleisteten Zahlungen eintragen - fertig.
Gruß
Oli
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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