Hallo in die Runde,
lang ist es her, dass ich mich mit sofortigen Beschwerden gegen PKH-Beschlüsse beschäftigen durfte. Nun weiß ich, es ist eine Notfrist von einem Monat vorgesehen. Was ist aber mit der Begründung? Mein Chef hat die sofortige Beschwerde zwar fristgerecht eingelegt, allerdings diktiert, dass die Begründung in einem gesonderten Schriftsatz erfolgt. Haben wir für die Begründung einen weiteren Monat Zeit? Im Gesetz finde ich gerade nichts dazu....Help...
PKH sofortige Beschwerde: Frist zur Begründung
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 16
- Registriert: 07.12.2021, 17:26
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14431
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Gibt keine Frist.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 16
- Registriert: 07.12.2021, 17:26
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
beeutet also, mit der sofortigen Beschwerde muss auch die Begründung eingegangen sein?
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14431
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Nein. Es bedeutet, Du hast so lange Zeit für die Begründung, bis das Gericht eine Frist setzt.