PKH und Reisekosten von RA

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Choaca
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#1

03.06.2022, 11:08

Hallo,

ich habe eine Frage.

Wir haben in einem Verfahren VKH bewilligt bekommen. Die Beiordnung erfolgt zu den Bedingungen eines Anwalts mit Niederlassung im Verfahrensgericht. In dem Termin wurde beschlossen, dass die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden.

Nun soll ich die Gebühren über das Gericht abrechnen. Wir haben unsere Niederlassung nicht beim Verfahrensgericht, sondern mussten ein paar Kilometer dafür fahren. Die Reisekosten soll ich bei der Mandantin abrechnen. Ist das so rechtens? Ich möchte nicht unnötig bei der Mandantin abrechnen.
:thx
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Adora Belle
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#2

03.06.2022, 11:45

Ist Euer Sitz im Gerichtsbezirk? Wieviel sind ein paar Kilometer? Wie ist der exakte Wortlaut der Beiordnung? Ich vermute anhand Deiner Schilderung, dass Eure Kosten von der VKH gedeckt sind. Leider bleibst Du in Deinem Sachverhalt so ungenau, dass Deine Frage bis jetzt nicht zu beantworten ist.
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