PKH / Kostenfestsetzung

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mia23
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#1

14.10.2021, 14:30

Hallo,

ich habe eine kurze Frage. Im Juli diesen Jahres erging in einem familienrechtlichen Verfahren ein Beschluss, nach welchem der Gegner die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Daraufhin habe ich Kostenfestsetzung beantragt.
Im Nachhinein wurde nach langem hin und her unserer Mandantin endlich VKH bewilligt. Zwischenzeitlich ist jedoch KFB ergangen. Wie mache ich das jetzt am geschicktesten? Erst mal versuchen, die Wahlvergütung vom Gegner voll einzufordern und VKH gar nicht erst gegenüber der Staatskasse abzurechnen? Oder VKH parallel abrechnen und dann die Differenz noch ggü Gegner festsetzen lassen? Und wie hat das genau auszusehen...
Ich war wohl etwas zu voreilig in dieser Sache. :patsch

Danke schon mal.
AndreaMP612
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#2

14.10.2021, 14:41

Hallo mia23,

ich würde versuchen, den KFB gegen den Gegner durchzusetzen.
Weil: stell dir mal vor, du rechnest die VKH gegenüber der Staatskasse ab. Mal abgesehen davon, dass die Gebühren da geringer ausfallen (ist jetzt eher ein "Anwaltsproblem"), wird die VKH in spätestens zwei Jahren vom Gericht ja nochmal geprüft (also ob Mdt noch bzw. wieder VKH-berechtigt ist und/oder ob die Gebühren von Mdt an die Staatskasse zurückzuzahlen sind).
Da stellt sich Mdt spätestens zu dem Zeitpunkt doch die Frage: wieso soll ich jetzt was an die Staatskasse zurückzahlen, wo dem Gegner doch die Kosten des Verfahrens auferlegt wurden?

Aus meiner Sicht warst du nicht zu voreilig, sondern hast alles richtig gemacht.
Entweder bin ich eine gute Anwaltsgehilfin - oder Anwälte sind im wahren Leben gar nicht so schlau wie im Fernsehen (Zitat aus Chicago P.D.)
mia23
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#3

14.10.2021, 15:28

Vielen Dank AndreaMP612. :-D Das werde ich jetzt auch so machen. Aber so gesehen, war ja dann diese ganze VKH Geschichte für die Katz.

Wahrscheinlich wäre es besser gewesen, erst mal zu warten bis VKH bewilligt,
dann ggü. Staatskasse abzurechnen und
dann ggfs. Differenz noch ggü. Gegner festsetzen (ich glaube gem. § 126 oder so :kopfkratz )zu lassen.
AndreaMP612
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#4

14.10.2021, 15:41

Ja, kenne ich... am schlimmsten ist es ja, wenn der ganze Kram mit der VKH aufgrund der mangelnden Mithilfe des Mdt ins Stocken gerät. Könnte ich regelmäßig an die Decke gehen wenn Mdt nicht das macht was er oder sie soll... :lol:
Mit der Festsetzung der Differenz: das habe ich - ehrlich gesagt - noch nicht gemacht... :kopfkratz :nachdenk
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mia23
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#5

14.10.2021, 15:53

Da kann ich auch ein paar Liedchen singen. :lol:
Dass mit der Festsetzung der Differenz habe ich auch nur 1 x gemacht soweit ich mich entsinnen kann. :pfeif
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Anahid
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#6

18.10.2021, 13:03

Sehe ich ein wenig anders als Andrea. Ich hätte die VKH-Entscheidung abgewartet, dann die VKH gegenüber der Staatskasse abgerechnet und die Differenz gegen den Gegner festsetzen lassen.

Die Befürchtung von Andrea, dass hier die Gefahr besteht, dass der Mandant die VKH zurückzahlen muss, sehe ich nur eingeschränkt bis gar nicht. Wenn die VKH abgerechnet wird, geht der Anspruch auf die Staatskasse über, sprich: die holt sich das Geld vom Gegner zurück. Ist der Gegner nicht leistungsfähig, dann ist es doch, salopp gesagt, ohnehin egal. Selbst wenn der Mandant später die VKH zurückzahlen muss: Hätte der Mandant von Anfang an seine Gebühren selbst zahlen müssen, hätte er doch auch dann das Geld nicht vom Gegner zurückbekommen. Ich seh da den Unterschied nicht. Und selbstverständlich kann man, sollte der Mandant die VKH zurückzahlen müssen, dann einen KFA zugunsten des Mandanten über die zurückgezahlten Gebühren gegen den Gegner stellen. Aber: Ihr hättet wenigstens die VKH-Gebühr sicher in der Tasche. Ist der Gegner nicht zahlungsfähig, habt Ihr zum jetzigen Zeitpunkt gar keine Gebühren auf Eurem Konto.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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