Widerspruch gegen Mahnbescheid und dann PKH für streitiges Verfahren?

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WörkWörk
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#1

23.09.2021, 12:33

Ein Mandant überreichte gestern einen Mahnbescheid gegen den wir Widerspruch erheben sollten. Die Kosten dafür würde er notfalls selber tragen. Falls die Gegenseite aber das streitige Verfahren durchführt will er aber PKH.

Was gibt es da zu beachten? Kann ich ganz normal erstmal den Widerspruch fertig machen (mit uns als Bevollmächtigtem) und wenn dann die Gegenseite das streitige Verfahren durchführt PKH beantragen oder wie macht man das am besten?
Feldhamster
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#2

23.09.2021, 14:46

Ja, richtig. Widerspruch ganz normal und wenn ihr irgendwann auf die Anspruchsbegründung erwidern müsst PKH beantragen.
WörkWörk
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#3

24.09.2021, 13:41

Danke!
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