Hallo Ihr Lieben,
bräuchte mal Eure Hilfe bzgl. eines KFA PKH
Sachverhalt:
Wir haben Klage für einen Mieter erhoben, SW € 4.000,00, daraufhin kam eine Widerklage sowie Drittwiderklage gg. Mitbewohner, SW Widerkl./Drittwiderkl. € 690,00. Dann wiederum hat der Drittwiderbeklagte DrittwiderWIDERklage erhoben, SW € 2.000,00. Die Sache wurde im Verhandlungstermin verglichen. SW-Festsetzung Gericht wie folgt: € 4.000,00, ab dem 19.3.21 € 4.690,00, ab dem 14.5.21 € 6.690,00, Vergleichsmehrwert € 4.035,00.
Kläger und Drittwiderbeklagter haben PKH bekommen. Wie würdet Ihr hier abrechnen?
Vielen Dank im Voraus
KFA PKH mit Kläger/Widerbeklagter + Drittwiderbeklagte
- Anahid
- Hexe vom Dienst
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Wie ich abrechnen würde, weiß ich.
Wie würdest Du denn abrechnen wollen? Vorschläge sind hier grundsätzlich gern gesehen. ![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Unabhängig davon: Die Widerklage des Drittwiderbeklagten richtet sich auch gegen Euren Mandanten oder nur gegen die Gegenseite? Wurde der Drittwiderbeklagte auch durch Euch vertreten?
![Teufelchen :teufel](./images/smilies/teufel.gif)
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Unabhängig davon: Die Widerklage des Drittwiderbeklagten richtet sich auch gegen Euren Mandanten oder nur gegen die Gegenseite? Wurde der Drittwiderbeklagte auch durch Euch vertreten?
![Flohbeutel :katze2](./images/smilies/katze2.gif)
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Die Gegenseite ist Widerklägerin. Unsere Mandanten (Ehepaar, Gesamtschuldner) sind Widerbeklagter und Drittwiderbeklagte. Die Widerklage der Drittwiderbeklagten richtet sich nur gegen die Beklagte / Widerklägerin.
Ich würde wie folgt abrechnen:
1,3 3100 aus € 4.690,00 (Klage + Widerklage)
0,3 1008 aus € 690,00 (die Widerklage bzw. Drittwiderklage beträgt € 690,00. Mein Problem ist, dass dieser Betrag im SW-Beschluss nicht gesondert aufgeführt ist)
1,1 3101 aus € 4.035,00
1,2 3104 aus € 10.725,00
1,0 1003 aus € 6.690,00
1,5 1000 aus € 4.035,00
Was meint Ihr dazu?
Vielen Dank.
Ich würde wie folgt abrechnen:
1,3 3100 aus € 4.690,00 (Klage + Widerklage)
0,3 1008 aus € 690,00 (die Widerklage bzw. Drittwiderklage beträgt € 690,00. Mein Problem ist, dass dieser Betrag im SW-Beschluss nicht gesondert aufgeführt ist)
1,1 3101 aus € 4.035,00
1,2 3104 aus € 10.725,00
1,0 1003 aus € 6.690,00
1,5 1000 aus € 4.035,00
Was meint Ihr dazu?
Vielen Dank.
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Sorry Pionier, ich war längere Zeit krank und komme jetzt erst dazu, auf Deine Abrechnung zu antworten. ![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Also: Euer Mandant klagt gegen seine Vermieter (4000,00 €). Daraufhin kommt eine Widerklage (690,00 €) die sich auch gegen die - bis dahin nicht an dem Verfahren beteiligte - Ehefrau Eures Mandanten richtet. Die Ehefrau erhebt daraufhin ihrerseits nochmals Widerklage gegen den Vermieter (2.000,00 €). Stimmt der Sachverhalt so?
Dann musst Du die VG splitten:
1,3 VG aus 4.690,00 €
0,3 Nr. 1008 aus 690,00 €
1,3 VG aus 2.000,00 €
1,1 VG aus 4.035,00 €
Abgleich § 15 Abs. 3 RVG - höchstens 1,6 VG aus 10.725,00 €
1,2 TG aus 10.725,00 €
1,0 EG aus 6.690,00 €
1,5 EG aus 4.035,00 €
Abgleich: höchstens 1,5 aus 10.725,00 €
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Also: Euer Mandant klagt gegen seine Vermieter (4000,00 €). Daraufhin kommt eine Widerklage (690,00 €) die sich auch gegen die - bis dahin nicht an dem Verfahren beteiligte - Ehefrau Eures Mandanten richtet. Die Ehefrau erhebt daraufhin ihrerseits nochmals Widerklage gegen den Vermieter (2.000,00 €). Stimmt der Sachverhalt so?
Dann musst Du die VG splitten:
1,3 VG aus 4.690,00 €
0,3 Nr. 1008 aus 690,00 €
1,3 VG aus 2.000,00 €
1,1 VG aus 4.035,00 €
Abgleich § 15 Abs. 3 RVG - höchstens 1,6 VG aus 10.725,00 €
1,2 TG aus 10.725,00 €
1,0 EG aus 6.690,00 €
1,5 EG aus 4.035,00 €
Abgleich: höchstens 1,5 aus 10.725,00 €
![Flohbeutel :katze2](./images/smilies/katze2.gif)
![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)