Hallo Ihr Lieben,
bräuchte mal Eure Hilfe bzgl. eines KFA PKH
Sachverhalt:
Wir haben Klage für einen Mieter erhoben, SW € 4.000,00, daraufhin kam eine Widerklage sowie Drittwiderklage gg. Mitbewohner, SW Widerkl./Drittwiderkl. € 690,00. Dann wiederum hat der Drittwiderbeklagte DrittwiderWIDERklage erhoben, SW € 2.000,00. Die Sache wurde im Verhandlungstermin verglichen. SW-Festsetzung Gericht wie folgt: € 4.000,00, ab dem 19.3.21 € 4.690,00, ab dem 14.5.21 € 6.690,00, Vergleichsmehrwert € 4.035,00.
Kläger und Drittwiderbeklagter haben PKH bekommen. Wie würdet Ihr hier abrechnen?
Vielen Dank im Voraus
KFA PKH mit Kläger/Widerbeklagter + Drittwiderbeklagte
- Anahid
- Hexe vom Dienst
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Wie ich abrechnen würde, weiß ich. Wie würdest Du denn abrechnen wollen? Vorschläge sind hier grundsätzlich gern gesehen.
Unabhängig davon: Die Widerklage des Drittwiderbeklagten richtet sich auch gegen Euren Mandanten oder nur gegen die Gegenseite? Wurde der Drittwiderbeklagte auch durch Euch vertreten?
Unabhängig davon: Die Widerklage des Drittwiderbeklagten richtet sich auch gegen Euren Mandanten oder nur gegen die Gegenseite? Wurde der Drittwiderbeklagte auch durch Euch vertreten?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Die Gegenseite ist Widerklägerin. Unsere Mandanten (Ehepaar, Gesamtschuldner) sind Widerbeklagter und Drittwiderbeklagte. Die Widerklage der Drittwiderbeklagten richtet sich nur gegen die Beklagte / Widerklägerin.
Ich würde wie folgt abrechnen:
1,3 3100 aus € 4.690,00 (Klage + Widerklage)
0,3 1008 aus € 690,00 (die Widerklage bzw. Drittwiderklage beträgt € 690,00. Mein Problem ist, dass dieser Betrag im SW-Beschluss nicht gesondert aufgeführt ist)
1,1 3101 aus € 4.035,00
1,2 3104 aus € 10.725,00
1,0 1003 aus € 6.690,00
1,5 1000 aus € 4.035,00
Was meint Ihr dazu?
Vielen Dank.
Ich würde wie folgt abrechnen:
1,3 3100 aus € 4.690,00 (Klage + Widerklage)
0,3 1008 aus € 690,00 (die Widerklage bzw. Drittwiderklage beträgt € 690,00. Mein Problem ist, dass dieser Betrag im SW-Beschluss nicht gesondert aufgeführt ist)
1,1 3101 aus € 4.035,00
1,2 3104 aus € 10.725,00
1,0 1003 aus € 6.690,00
1,5 1000 aus € 4.035,00
Was meint Ihr dazu?
Vielen Dank.
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Sorry Pionier, ich war längere Zeit krank und komme jetzt erst dazu, auf Deine Abrechnung zu antworten.
Also: Euer Mandant klagt gegen seine Vermieter (4000,00 €). Daraufhin kommt eine Widerklage (690,00 €) die sich auch gegen die - bis dahin nicht an dem Verfahren beteiligte - Ehefrau Eures Mandanten richtet. Die Ehefrau erhebt daraufhin ihrerseits nochmals Widerklage gegen den Vermieter (2.000,00 €). Stimmt der Sachverhalt so?
Dann musst Du die VG splitten:
1,3 VG aus 4.690,00 €
0,3 Nr. 1008 aus 690,00 €
1,3 VG aus 2.000,00 €
1,1 VG aus 4.035,00 €
Abgleich § 15 Abs. 3 RVG - höchstens 1,6 VG aus 10.725,00 €
1,2 TG aus 10.725,00 €
1,0 EG aus 6.690,00 €
1,5 EG aus 4.035,00 €
Abgleich: höchstens 1,5 aus 10.725,00 €
Also: Euer Mandant klagt gegen seine Vermieter (4000,00 €). Daraufhin kommt eine Widerklage (690,00 €) die sich auch gegen die - bis dahin nicht an dem Verfahren beteiligte - Ehefrau Eures Mandanten richtet. Die Ehefrau erhebt daraufhin ihrerseits nochmals Widerklage gegen den Vermieter (2.000,00 €). Stimmt der Sachverhalt so?
Dann musst Du die VG splitten:
1,3 VG aus 4.690,00 €
0,3 Nr. 1008 aus 690,00 €
1,3 VG aus 2.000,00 €
1,1 VG aus 4.035,00 €
Abgleich § 15 Abs. 3 RVG - höchstens 1,6 VG aus 10.725,00 €
1,2 TG aus 10.725,00 €
1,0 EG aus 6.690,00 €
1,5 EG aus 4.035,00 €
Abgleich: höchstens 1,5 aus 10.725,00 €
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