Gebühren VKH Prüfungsverfahren mit Einigung

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deni0202
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#1

21.06.2021, 09:29

Einen wunderschönen guten Morgen ,

ich brauche ganz dringend Eure Hilfe: :oops:

Wir waren zunächst außergerichtlich tätig, dann wurde aus dem Unterhaltstitel vollstreckt und wir sind zur Vollstreckungsabwehr beauftragt worden.
Dann erfolgte ein VKH-Prüfungsverfahren. Bevor es zum Hauptsacheverfahren gekommen ist, wurde eine Einigung mit Kostenquote erzielt. Nun soll eine Kostennote erstellt werden und ich bin echt überfordert. Ich würde folgende Gebühren abrechnen:

1,3 Geschäftsgebühr für die Auskunft
0,3 Verfahrensgebühr ZV
1,0 VKH-Prüfungsverfahren

allerdings bei der Einigungsgebühr bin ich mir nicht schlüssig, ob 1,0 oder 1,5.

Ich bitten Euch um Hilfe"
Vielen Dank
Denise
Feldhamster
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#2

21.06.2021, 13:41

Einigung außergerichtlich oder in dem VKH-Prüfungsverfahren? Es muss auch geprüft werden, ob die GG auf die VG anzurechnen ist. Bzw. wenn außergerichtliche und ZV-Tätigkeit gleiche Angelegenheit gewesen sein sollte, ist die GG vielleicht gar nicht entstanden, da schon Titel vorlag. Dazu gibt dein Sachverhalt zu wenig her.
deni0202
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#3

21.06.2021, 13:56

Es wurde Auskunft verlangt und erteilt. Im Laufe dieser Zeit wurde durch die Gegenseite vollstreckt, da Rückstände aufgelaufen waren. Der Titel lag vor, er sollte auf "0" abgeändert werden, sodass zunächst ein VKH Prüfungsverfahren erfolgte. Das ganze ging über 2 Jahre hin und her. In dem Prüfungsverfahren wurde sich nun zur Vermeidung des Hauptsachverfahrens eine Einigung erzielt.
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#4

21.06.2021, 15:45

Dann gerichtlicher Vergleich, also 1,0 gem. 1003. Ggf. ist auch eine Terminsgebühr entstanden, dazu schreibst du aber nichts.
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