Nachprüfung VKH - Schreiben an Mandant?
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War mir bis dato auch nicht bekannt, wir haben aber auch wenig PKH/VKH und mit Überprüfungen bisher nie Probleme gehabt.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- NORTHERN DINO
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Ausgerechnet die Entscheidung aus #23, die das besagt, ist "natürlich" nicht veröffentlicht. Ich habe diese seinerzeit von einer Kollegin als Kopie erhalten.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
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Hallo,
ich bin ja neu hier
Auch ich habe verschiedene jetzt verschiedene Fälle in denen überprüft wird. Ich schicke das Schreiben des Gerichts dann auch an den Mandanten mit dem Hinweis, dass wir die Frist nicht kontrollieren und das im Fall der Nichtbeachtung die PKH-Bewilligung aufgehoben werden könnte.
Wie geht ihr damit um, wenn der Mdt dann um Hilfe bittet? Also rein abrechnungstechnisch? Denn bei den meisten Mandanten klappt es ohne weiteres und manche benötigen HIlfe - die sie natürlich auch erhalten. Das steht ja völlig außer Frage.
Es verhält sich ja so, dass das PKH-Nachprüfungsverfahren mit den PKH-Gebühren gedeckelt ist.
Eine Anwältin in der Kanzlei in welcher ich arbeite möchte allerdings wissen, wie sich das verhält, ob man da nicht eine Vergütungsvereinbarung erstellen kann, welche eben die Hilfe im PKH-Nachprüfungsverfahren abdeckt. Wir rechnen hier mit 0,3 Gebühr - bzw. ist das die Überlegung.
Sie bat mich, dies mal zu recherchieren, allerdings ist diese recherche mit wenig Erfolg gekrönt, da eben das Nachprüfungsverfahren mit den PKH-Gebühren gedeckelt ist.
Wie seht ihr das? Nehmt ihr für die Hilfe dann noch zusätzlich eine kleine Gebühr als Pauschale? Oder belasst ihr es bei den gedeckelten PKH-Gebühren?
Ich habe dies der RAin auch schon mitgeteilt, dass die mit gedeckelt sind. Aber sie möchte gern für die Zusatzarbeit schon noch was einnehmen
ich bin ja neu hier
Auch ich habe verschiedene jetzt verschiedene Fälle in denen überprüft wird. Ich schicke das Schreiben des Gerichts dann auch an den Mandanten mit dem Hinweis, dass wir die Frist nicht kontrollieren und das im Fall der Nichtbeachtung die PKH-Bewilligung aufgehoben werden könnte.
Wie geht ihr damit um, wenn der Mdt dann um Hilfe bittet? Also rein abrechnungstechnisch? Denn bei den meisten Mandanten klappt es ohne weiteres und manche benötigen HIlfe - die sie natürlich auch erhalten. Das steht ja völlig außer Frage.
Es verhält sich ja so, dass das PKH-Nachprüfungsverfahren mit den PKH-Gebühren gedeckelt ist.
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Sie bat mich, dies mal zu recherchieren, allerdings ist diese recherche mit wenig Erfolg gekrönt, da eben das Nachprüfungsverfahren mit den PKH-Gebühren gedeckelt ist.
Wie seht ihr das? Nehmt ihr für die Hilfe dann noch zusätzlich eine kleine Gebühr als Pauschale? Oder belasst ihr es bei den gedeckelten PKH-Gebühren?
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- jojo
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Da gibt es nichts für: Das ist in den allgemeinen Gebühren bereits enthalten. Gibt's auch Rechtsprechung zu. Kann ich leider grade nicht raussuchen, vielleicht später.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Diese Idee dürfte an § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO scheitern.Ramolix hat geschrieben: ↑09.04.2020, 09:23... Eine Anwältin in der Kanzlei in welcher ich arbeite möchte allerdings wissen, wie sich das verhält, ob man da nicht eine Vergütungsvereinbarung erstellen kann, welche eben die Hilfe im PKH-Nachprüfungsverfahren abdeckt. Wir rechnen hier mit 0,3 Gebühr - bzw. ist das die Überlegung. ...
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- jojo
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Und nachliefere:
OLG Nürnberg, Beschl. v. 27.08.2018 – 10 WF 973/18
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Das dachte ich mir schon.
Vielen lieben Dank für das Gerichtsurteil, ich hab das nicht gefunden.
Ich werde es so ausrichten.
Ich wünsche bereits jetzt schöne Ostertage trotz der aktuellen Situation.
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Ich werde es so ausrichten.
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- jojo
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Danke Gleichfalls.
Der Vorteil an der akutellen Situation: Das Leben ist irgendwie entschleunigt und daher werden es ruhige Tage.
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Hallo Adora Belle,Adora Belle hat geschrieben: ↑23.09.2018, 12:59Ich habe bisher keine Erfahrung mit der beschränkten Vollmacht. Bisher stelle ich mich ja nicht quer, sondern leite weiter. Allerdings habe ich auch bisher keine EMA gemacht. Weil ich es nicht musste. Wenn ich keine aktuelle Adresse hab und meine Post kommt zurück, teile ich das dem Gericht mit. Ich wurde noch nie aufgefordert, auf eigene Kosten die EMA anzufragen. Entweder mir wird die neue Anschrift mitgeteilt, oder es ist danach gar nichts mehr passiert.
Wie die beschränkte Vollmacht sich nun tatsächlich auswirkt, werde ich erst in Zukunft herausfinden.
hast Du inzwischen Erfahrung mit der beschränkten Vollmacht? Wir überlegen, dass auch einzusetzen.
Und das mit der Festsetzung der EMA-Gebühren hätte uns auch mal einfallen können, 13
(Habe den Beitrag erst jetzt vollständig gelesen *schäm)
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich