PKH-Abrechnung, wenn ZV erfolgreich
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- Foren-Praktikant(in)
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Guten Morgen,
eine Frage hätte ich diesbezüglich noch:
Im Vergleich steht: "Die Kosten des Rechtsstreits UND des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben."
D. h., dass ein Kostenausgleichsantrag über die Gerichtskosten erfolgen müsste. Aber wie verhält sich das mit der PKH?
LG Lilo
eine Frage hätte ich diesbezüglich noch:
Im Vergleich steht: "Die Kosten des Rechtsstreits UND des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben."
D. h., dass ein Kostenausgleichsantrag über die Gerichtskosten erfolgen müsste. Aber wie verhält sich das mit der PKH?
LG Lilo
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 22.02.2011, 10:41
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Die PKH hat damit nichts zu tun. Kosten gegeneinander aufgehoben heißt: jeder trägt seine Rechtsanwaltskosten selbst. Wenn Eure Kosten über die PKH abgedeckt sind, bekommt Ihr die Kosten durch die Staatskasse.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.