leider stehe ich mit beiden Füßen fest auf dem Schlauch. Einen solchen Fall hatte ich bisher aber auch noch nicht.
Unser Mdt. hat PKH für die I. Instanz sowie für die ZV erhalten.
In der I. Instanz wurde ein (Mehrwert-)Vergleich geschlossen.
Die ZV war erfolgreich. Der Schuldner zahlt.
Wie rechne ich hier die I. Instanz ab? UND wie die ZV? Über die Staatskasse...wenn der Schuldner zahlt...?
LG Lilo
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