ich habe PKH-Antrag gestellt und formuliert: Die Klage soll erhoben werden, wenn und soweit hierfür PKH bewilligt wird. Außerdem habe ich einen Klageentwurf (mit 9 Klageanträgen
![Schockiert :schock](./images/smilies/schock.gif)
PKH ist zunächst abgewiesen worden, dann ist auf meine Beschwerde hin teilweise abgeholfen worden, so dass nun für 4 der Klageanträge PKH bewilligt worden ist und meine Beschwerde über die Abweisung betreffend der restlichen 5 dem Beschwerdegericht vorliegt.
Meine Frage: Was passiert nun? Wird das Ausgangsgericht meinen Klageentwurf mit der Maßgabe, dass nur 4 Anträge zu berücksichtigen sind zustellen? Oder wird es ohne weitere Handlung von mir gar nicht zustellen? Oder erst nach der Entscheidung des Beschwerdegerichts über die restlichen Anträge?
Da mit dem Antrag eventuell eine Verjährung zu hemmen war, will ich nicht einfach abwarten sondern das Verfahren weiter betreiben. Kann jemand helfen?
Dank und Gruß
Lore