es ist soweit, das erste mal PKH abrechnen. Nach Jahren.
Ich steh auf dem Schlauch. Es gibt ein Formular; ist dieses nun Zwang (wie in der Zwangsvollstreckung -die wir btw auch fast nie brauchen-) oder kann ich auch quasi einen 'normalen' Kostenfestsetzungsantrag machen, also als Schriftsatz mit entsprechender Kostenaufstellung?
![Nachdenken :nachdenk](./images/smilies/nachdenk.gif)
Das Problem was mir das Formular irgendwie bereitet ist, dass ich nicht weiß, wie ich den Mehrvergleich (Arbeitsrecht) vernünftig darstelle. Ich hab leider wirklich noch nie was mit PKH am Hut gehabt und finde mein ausgefülltes Formular zur Festsetzung wirkt ziemlich durcheinander, aber vielleicht ist das auch einfach so in dem Fall...
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Und, warum werden beide Gebühren RVG und PKH aufgeführt?
Sorry für diese vermutlich dämliche Frage, aber ich hab mich mittlerweile selbst verwirrt und möchte keinen Quatsch zum Gericht schicken.
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
Danke schon mal!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)