Hallo Ihr Lieben,
wir haben eine Mandantin die 9 Monate (!) nach ihrer Kündigung selbst Klage 1 auf Bestandsschutz eingereicht hat und eine separate Klage 2 wegen Urlaubs- und Überstundenansprüchen.
Jetzt ist sie zu uns gekommen und wir haben PKH für das zweite Verfahren (wegen Urlaub u.a.) beantragt und bewilligt bekommen.
Nachdem PKH bezüglich des Bestandsschutz nach Ablauf der Dreiwochenfrist nicht bewilligt wird und die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, haben wir in dem Verfahren 2 einen Vergleich geschlossen, in dem auch das Verfahren 1 (Bestandsschutz) mit erledigt wird.
Jetzt habe ich einen Streitwertbeschluss wie folgt:
Für das Verfahren 2 mit bewilligter PKH (Urlaub u.a) Streitwert für das Verfahren 4.694,00 €, für das mit erledigte ohne PKH Streitwert 5.400,00 €, Gegenstandswert für den Vergleich 11.894,00 €.
Ich bin mir nun bei der Abrechnung nicht ganz sicher und würde es so machen:
1,3 VF aus 4.694,00 €
1,3 TG aus 11.894 € (Vergleich wurde im Termin geschlossen)
1,0 EG aus 11.894,00 €.
Hätten wir für das Bestandsschutzverfahren auch PKH bewilligt bekommen, würde ich in dem Verfahren noch eine 1,3 VF aus 5.400,00 € abrechnen.
Wäre meine Abrechnung so korrekt?
Vielen Dank schonmal und noch einen schönen Tag
LG Samislein
Vergleich zwei Verfahren, aber nur PKH für eines
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1994
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Du musst doch aber trennen:
Das Verfahren, für welches PKH bewilligt worden ist, ist mit der Staatskasse abzurechnen und das Verfahren ohne PKH mit der Mandantin.
Gibt es für den Vergleich einen speziellen PKH-Ausspruch, wie z.B. PKH wird auch für den nachfolgenden Vergleich bewilligt?
Das Verfahren, für welches PKH bewilligt worden ist, ist mit der Staatskasse abzurechnen und das Verfahren ohne PKH mit der Mandantin.
Gibt es für den Vergleich einen speziellen PKH-Ausspruch, wie z.B. PKH wird auch für den nachfolgenden Vergleich bewilligt?
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1994
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Das Zeugnis müsste doch in dem Streitwert 4.694,00 € mit drin sein.
Was ich meinte ist, wurde PKH ausdrücklich auch für den Vergleich bewilligt?
Immerhin hat der Vergleich einen bedeutend höheren Streitwert, da der Bestandschutz mit erledigt wurde, für den mangels Erfolgsaussichten keine PKH bewilligt worden ist bzw. werden konnte, wenn ich dich richtig verstehe.
Was ich meinte ist, wurde PKH ausdrücklich auch für den Vergleich bewilligt?
Immerhin hat der Vergleich einen bedeutend höheren Streitwert, da der Bestandschutz mit erledigt wurde, für den mangels Erfolgsaussichten keine PKH bewilligt worden ist bzw. werden konnte, wenn ich dich richtig verstehe.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 19
- Registriert: 26.09.2018, 15:24
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Ich habe gerade im Protokoll gesehen, dass mein Chef nicht beantragt hat, die PKH auch auf den Vergleichsabschluss zu erstrecken....
Jetzt weiß ich gar nicht mehr, wie ich das abrechnen muss mit der Staatskasse..
Jetzt weiß ich gar nicht mehr, wie ich das abrechnen muss mit der Staatskasse..
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1994
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Beantragt hat dein Chef also die PKH. Steht in dem Protokoll auch was über eine Entscheidung des Gerichts über den Antrag?
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1994
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Und es ist ja noch zu klären, ob 2 TG nach den jeweiligen Einzelstreitwerten oder eine 1 TG nach dem Gesamtstreitwert.
Gab es für beide Verfahren eine Ladung?
Das Terminprotokoll, welches du vorliegen hast, ist das aus dem PKH-Verfahren? Oder gibt es noch ein Terminprotokoll aus dem Verfahren ohne PKH?
Wurden die Verfahren vom Gericht miteinander verbunden?
Gab es für beide Verfahren eine Ladung?
Das Terminprotokoll, welches du vorliegen hast, ist das aus dem PKH-Verfahren? Oder gibt es noch ein Terminprotokoll aus dem Verfahren ohne PKH?
Wurden die Verfahren vom Gericht miteinander verbunden?
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 19
- Registriert: 26.09.2018, 15:24
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Guten Morgen Feldhamster,
das Terminprotokoll ist aus dem PKH Verfahren und ja, es gab für beide Verfahren eine Ladung.
In dem Gütetermin für beide Verfahren wurde ein dann widerruflicher Vergleich geschlossen, der nicht widerrufen wurde.
Liebe Grüße Samsilein
das Terminprotokoll ist aus dem PKH Verfahren und ja, es gab für beide Verfahren eine Ladung.
In dem Gütetermin für beide Verfahren wurde ein dann widerruflicher Vergleich geschlossen, der nicht widerrufen wurde.
Liebe Grüße Samsilein