trotz Suchfunktion habe ich nicht so richtig das gefunden, was ich suche... Vielleicht liegt es an den ersten grauen Haaren, aber ich steh auf dem Schlauch:
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Wir sind Beklagte, die Klägerseite hat 3 Klageanträge gestellt, für den Klageantrag zu 2. wurde PKH bewilligt.
Wir verhandeln jetzt mit der Gegenseite über einen Vergleich und der Gegner möchte, dass dort aufgenommen wird "die Kosten werden gegeneinander aufgehoben, soweit keine PKH gewährt wird".
Jetzt sitze ich hier und frage mich, was genau dieser Halbsatz für eine Bedeutung hat. Das wir 50 % der GK tragen müssen, ist mir alles klar. Aber ... warum möchte er das dort mit rein haben?
Jemand eine Idee ?
Viele liebe Grüße von jemandem, der sonst nur mitliest
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)