Der Ehemann erhält Arbeitsentgelt, die Ehefrau Arbeitslosengeld. Die Freibeträge und Ausgaben der Ehefrau werden in keinster Weise bei der Berechnung berücksichtigt. Da steht nur sowas, dass das Einkommen des Ehemann ca. 75% des Familieneinkommens ist und demnach wurden auch nur die Ausgaben (75% der monatlichen Ausgaben) berücksichtigt. Dadurch kommt das Gericht auf die 175,00 € Raten.
Wenn man allerdings das Einkommen der Ehefrau mitzählen würde und auch die Freibeträge und demnach die gesamte Höhe der monatlichen Ausgaben berücksichtigen würde, dürfte keine Ratenzahlungsanordnung rauskommen.
Nun meine Frage, kann sich das Gericht aussuchen, was es in die Berechnung mit aufnimmt? Oder kann ich "verlangen" dass das Einkommen der Ehefrau mitgezählt wird und demnach auch alle Ausgaben und Freiberträge?
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