PKH Verkehrsanwalt

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leoniemaus5
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#1

07.06.2017, 11:06

Hallo meine Lieben,

ich stehe gerade sowas von dermaßen auf dem Schlauch :roll: und brauche Eure Hilfe.

Unser Kanzleisitz ist Aachen, Gerichtsort und Wohnort des Mandanten Gießen. Wir haben PKH beantragt und sind "beigeordnet mit der Maßgabe, dass die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass wir als RA die Kanzlei nicht im Bezirk des Verfahrensgerichts haben, nur bis zur Höhe der Vergütung eines Verkehrsanwaltes am Wohnort des Verfahrenskosten begehrenden Beteiligten erstattungsfähig ist." Das bedeutet doch, dass ich keinerlei Reisekosten und keinerlei Abwesenheitsentgeld geltend machen kann, obwohl der Mandant 8 km vom Gericht entfernt wohnt? Sondern nur Verfahrens- und Termingebühr. (Sonst nix gewesen) :kopfkratz

Liebe Grüße und Vielen Dank
T
sternchen160983
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#2

07.06.2017, 11:13

Reisekosten kannst du schon abrechnen. Das Gericht gibt ja nicht vor, dass der Rechtsanwalt am Gerichtsort sitzen muss, sondern im Bezirk. Demnach wäre es m. E. möglich zumindest die Reisekosten ab der Grenze des Gerichtsbezirks geltend zu machen. Sicher ein Tropfen auf dem heißen Stein aber besser als nichts... :kopfkratz
leoniemaus5
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#3

07.06.2017, 12:08

Ich probiere das einfach mal. Sind immerhin 32 km eine Strecke. Vielen Dank @sternchen160983
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