In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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Lisamary
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#1
18.05.2017, 08:36
Hallo zusammen
Wir haben einen Beschluss darüber erhalten, dass unseren Mandanten unter Beiordnung von X Rechtsanwalt Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird.
Jetzt ist Rechtsanwalt X aus unserer Kanzlei ausgeschieden.
Wie genau berichtigte ich jetzt den Beschluss, dass er auf Rechtsanwältin Y lautet?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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z0rr0
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#2
18.05.2017, 08:58
Steht fest, dass nicht mehr Rechtsanwalt X (in seiner neuen Kanzlei) die Vertretung übernehmen soll, sondern nun Rechtsanwältin Y?
Dann muss dem Gericht dies mitgeteilt werden, damit Rechtsanwalt X durch neuen Beschluss entpflichtet und Rechtsanwältin Y beigeordnet wird. In der Regel wird das Gericht auch bestimmen, dass durch den Wechsel keine Mehrkosten entstehen dürfen.
...das haben wir schon immer so gemacht. ![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
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Lisamary
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#3
18.05.2017, 09:44
es steht auf jeden Fall fest.
reicht dann ein einfaches Schreiben?
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z0rr0
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#4
18.05.2017, 09:53
Ja, da dürfte m. E. eine einfache Mitteilung der Kanzlei an das Gericht ausreichen.
...das haben wir schon immer so gemacht. ![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
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Anahid
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#5
18.05.2017, 10:06
Allerdings wird auch der Anwalt, der beigeordnet ist, seine Entpflichtung beantragen müssen. Sonst könnte ja jeder kommen.
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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z0rr0
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#6
18.05.2017, 10:13
Anahid hat geschrieben:Allerdings wird auch der Anwalt, der beigeordnet ist, seine Entpflichtung beantragen müssen. Sonst könnte ja jeder kommen.
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Stimmt! Das muss ebenfalls gemacht werden
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...das haben wir schon immer so gemacht. ![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
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