ich hab dieses Mal gleich mehrere Fragen.
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Wir vertreten zwei Mandanten. Einer von beiden hat PKH bewilligt bekommen, der andere ist Selbstzahler.
Nun soll ich PKH abrechnen. Mein Vorschlag ist, gegenüber der Staatskasse eine 1,3 VG abzurechnen. Sobald diese gezahlt hat, dann eine Rechnung an den Selbstzahler über eine 1,3 VG + 0,3 Erhöhung abzüglich der gezahlten PKH-Gebühren. Richtig?
Der selbstzahlende Mandant zahlt auf unsere Rechnung über die GG Raten. Muss die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet werden? Ich hab hierzu das gefunden: http://www.iww.de/rvgprof/archiv/pkh-an ... dat-f22137 Ist das noch aktuell oder gibt es da mittlerweile andere Entscheidungen? Und gilt das trotzdem als Anrechnung für den PKH-Mandanten, wenn die Zahlungen auf die Geschäftsgebühr vom Selbstzahler kommen?!