Naja so ganz stimmt das nicht. Also mag sein, dass es der Gesetzgeber eigentlich so vorsieht, wir haben allerdings bereits, erst vor Kurzem, ein Verfahren geführt, dass so ähnlich war. Und dort musste der Antragsgegner die Kosten des Antragstellers für das VKH-Prüfungsverfahren tragen, da er den Antrag quasi mutwillig in Kauf genommen bzw. provoziert hat. Und dann nach Antragseinreichung schnell Urkunde errichtet und sich hingestellt hat wie "Guckt, hier eine Urkunde, Antrag erledigt".Anahid hat geschrieben:Der Gegner muss die Kosten nicht zahlen. Ihr habt keinen Kostenerstattungsanspruch...
Da dort aber ein paar Fakten anders waren, kann ich nicht 1:1 handeln...
Und dann kommt ja eben noch dazu, dass das Gericht hier meint, der Gegner müsse zahlen. Ich wollte nur wissen, ob noch jemand die Kostenentscheidung für falsch hält oder ich einfach nur besch... bin...
Das allerdings verstehe ich wieder nicht. Warum 3100? Es steht ja fest, dass das Verfahren lediglich im VKH-Prüfungsstadium war/ist. Wenn dann würde ich versuchen, über diese falsche Entscheidung die Kosten für das VKH-Verfahren, also die 3335 festsetzen zu lassen.Adora Belle hat geschrieben:Nach den Ausführungen von @DKB ist der KFA vielleicht gar nicht so blöd, also ja, ich würde den stellen. Und dann aber auch mit der 1,3 VG. Das schlimmste was passieren kann ist doch, dass Dir einer sagt, es gibt im VKH-Verfahren nix festzusetzen.