Hallo alle zusammen,
ich soll den PKH Antrag eines belgischen Mandanten bei einem deutschen Gericht einreichen. Wir hatten dem Mandanten zweimal dasselbe Formular geschickt - einmal in Deutsch und einmal in Belgisch. Jetzt weiß mein Chef nicht mehr, ob er BEIDE einreichen muss bei Gericht oder nur das Deutsche und er evtl. das Belgische nur zu Verständniszwecken auch an den Mandanten übersandt hat, da dieser wenig Deutsch versteht. Ich weiß es leider auch nicht.
Meine Frage ist nun, ob ich beide Anträge einreichen sollte, oder ob der Deutsche reicht, auch wenn hier einige Grammatikfehler etc. drin stehen. Verständlich ist der Inhalt des deutschen Antrages jedoch noch.
EILT! PKH Antrag eines ausländischen Mandanten
Gerichtssprache ist Deutsch. Kann aber nicht schaden, beide einzureichen.
(Ich staune, die gibt es jetzt statt in Türkisch auch in belgisch?)
Wir machen gelegentlich für Landsleute (Thais) die in Thailand leben PKH, da reichen wir generell nur die deutschen Formulare ein, übrigens von uns wegen der anderen Schrift auch ausgefüllt. Unterschrift sowohl in Deutsch wie in Thai.
(Ich staune, die gibt es jetzt statt in Türkisch auch in belgisch?)
Wir machen gelegentlich für Landsleute (Thais) die in Thailand leben PKH, da reichen wir generell nur die deutschen Formulare ein, übrigens von uns wegen der anderen Schrift auch ausgefüllt. Unterschrift sowohl in Deutsch wie in Thai.