![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
Habe mal wieder eine Frage und zwar deshalb, weil wir wirklich sehr selten mit PKH zu tun haben.
Bei uns ist jetzt ein PKH-ablehnender Beschluss eingegangen. Den Antrag hatte der Gegner gestellt (nicht unser Mandant) und wir haben nun lediglich diesen Beschluss bekommen, wo drin steht, dass die PKH nicht bewilligt wurde.
Mein Chef meint nun, dass eine Begründung auf jeden Fall enthalten sein muss. Laut Gesetz ist dem auch so. Ich denke mir jetzt nur (auch weil es schon der zweite Beschluss dieser Art ist, den wir bekommen haben), dass das Gericht die Begründung nur beim Antragsteller reinschreibt, denn der Beschluss, den wir bekommen haben, ist auch überschrieben mit "Teilabschrift".
Wie sieht das in der Praxis aus? Ist es wirklich so wie ich vermute, dass die Begründung nur dem Antragsteller mitgeteilt wird? Oder hat das Gericht generell da etwas versäumt?
Besten Dank und Liebe Grüße
der Vorzimmerlöwe