![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
ich hoffe der Betreff ist verständlich.
Wir haben in einem Unterhaltsabänderungsverfahren den Antragsgegner vertreten und VKH ohne Ratenzahlung bewilligt bekommen.
Im Termin wurde ein Vereinbarung getroffen. Unter anderem wurde vereinbart, dass der Antragsteller an unseren Mandanten einen Betrag in Höhe von 11.000,00 € bezahlt und damit sämtliche Unterhaltsrückstände beglichen sind.
Mir schwirrt im Kopf rum, dass wir nun die weitere Vergütung vom Mandanten fordern können, da er durch unsere Mithilfe in dem Verfahren, in welchem VKH bewilligt war, an Geld gekommen ist.
So, nun meine Frage(n):
1. Liege ich damit grundsätzlich richtig oder verwechsel ich das mit der Beratungshilfe?
2. Da es sich hier um Unterhaltsrückstand handelt, bin ich mir unsicher, ob ich es einfordern darf.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)