KostenF. gg. eigene Partei aufgrund mdl Vereinbarung

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Lucy Planlos
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#1

10.08.2016, 16:21

Guten Abend,

mir liegt eine Akte mit einem etwas sonderbaren Auftrag vor.

Eine RAin aus unserem Büro wurde vor 2 Monaten beim FamG im Gang angesprochen, ob sie nicht flugs
einen Rechtsmittelverzicht in einer Scheidungssache (nur bzgl. des VA) erklären könnte.
Mündlich hat sie sich mit dem "Mandanten" auf 50€ zzgl. MwSt. verständigt.

Wir haben nun Rng geschrieben und mittlerweile 2mal gemahnt.

Ich soll nun diese 50€ zzgl. zur Festsetzung beantragen.

Ich bin mir nicht sicher, ob das sooo einfach ist.

Hat da jmd bei einem ähnlichen Fall bereits Erfahrung gesammelt?


Viele Grüße
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Pepples
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#2

10.08.2016, 16:25

Vereinbarte Gebühren sind keine gesetzliche Vergütung und kann nach § 11 nicht festgesetzt werden. Ihr müsst MB oder Klage machen.
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13
NORTHERN DINO
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#3

10.08.2016, 17:07

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~ Grüßle ~
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